Sachinformation
Hagelschaden an der Solaranlage: erste Schritte und Prüfung
Was Sie vom Boden aus tun können, was Fachleute übernehmen müssen und woran Sie sich bei der Meldung halten. Wenn Sie die Anlage prüfen lassen möchten, erreichen Sie die Eno Solar GmbH in Brüttisellen telefonisch oder mit einer Anfrage.
Stand 15. Oktober 2026 Seite wird wieder geprüft: Januar 2027
Vier Schritte
- Sichtprüfung vom Boden aus, nicht aufs Dach steigen.
- Bei Glasbruch oder beschädigten Teilen: nicht berühren, Anlage von einer Elektrofachperson freischalten lassen, Schaden melden.
- Versicherung informieren. Melde- und Anspruchsfristen anhand der eigenen Unterlagen klären.
- Dokumentieren nur von einem sicheren Standort aus: nicht aufs Dach steigen, beschädigte Teile nicht berühren. Offerten einholen.
Sichtkontrolle zuerst
Nach Swissolar ist nach Hagel zuerst eine Sichtkontrolle sinnvoll; EL nur bei dringendem Verdacht, wegen des Aufwands. Welche Untersuchung bei Ihrer Anlage passt, klärt eine Fachperson.
Welche Untersuchung findet was?
Nach Swissolar lassen sich nur die schweren Schäden von blossem Auge erkennen. Die meisten Schäden können ausschliesslich durch eine Elektrolumineszenz-Messung (EL) oder durch langfristiges Ertragsmonitoring identifiziert werden. Weil EL-Aufnahmen aufwendig sind, empfiehlt Swissolar sie nur bei dringendem Verdacht auf Beschädigung. Die Tabelle gibt die Zuordnung des Merkblatts wieder.
| Untersuchung | Was sie nach Swissolar zeigt | Gut zu wissen |
|---|---|---|
| Sichtprüfung | Glasbruch und Schäden am Rahmen; auch hochauflösende Bilder können Aufschluss geben. | Ist dafür eine Dachbegehung nötig, gelten die Sicherheitsmassnahmen gegen Absturz. |
| Isolationsmessung | Isolationsfehler (Strom fliesst, wo er nicht fliessen soll) und beschädigte Kabel. | Wird von Fachpersonen durchgeführt und soll bei der Begutachtung als Erstes erfolgen. |
| Thermografie (Wärmebild) | Hotspots (Stellen, die sich im Betrieb stärker erwärmen), zum Beispiel bei Teilausfällen; bei Hagel treten sie vor allem zusammen mit sichtbaren Schäden auf. | Zellbrüche und Mikrorisse sind bei intaktem Modulglas in der Regel nicht erkennbar. |
| Elektrolumineszenz (EL) | Mikrorisse (feine Risse in den Solarzellen), Zellbrüche und elektrisch inaktive Bereiche der Zellen. | Aufwendig: Module werden ausgebaut und geprüft oder vor Ort mit einem mobilen Messlabor getestet. |
| Ertragsüberwachung | Minderertrag der Module, mit Wetterdaten bereinigt. | Ohne sichtbare Schäden kann es sinnvoll sein, den Ertrag mindestens zwei Jahre lang mit den Vorjahren zu vergleichen. Melde- und Anspruchsfristen Ihrer Versicherung können kürzer sein als dieser Zeitraum. |
Prüfung durch die Eno Solar GmbH
Die Eno Solar GmbH prüft Solaranlagen im Kanton Zürich vor Ort: Sichtprüfung von Modulen, Rahmen, Unterkonstruktion, Verkabelung und Anschlüssen, bei Bedarf Thermografie der Anlage im Betrieb. Danach erhalten Sie eine Rückmeldung mit den Ergebnissen und den nächsten Schritten.
Zellbrüche und Mikrorisse unter intaktem Modulglas zeigen Sichtprüfung und Thermografie in der Regel nicht (siehe Tabelle). «Keine Auffälligkeiten» sagt deshalb nichts über den Zustand der Zellen.
Preis auf Anfrage. Vor der Beauftragung erhalten Sie ein Angebot mit Umfang und Kosten. Ein Auftrag entsteht erst, wenn Sie zustimmen.
Legt die Rückmeldung eine Reparatur oder einen Modulersatz nahe, wäre das ein eigenes Angebot, das auch die Eno Solar GmbH machen kann. Offerten für die Versicherung können Sie bei jedem Handwerksbetrieb einholen.
Nicht Teil dieses Angebots: Kontrollen nach der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV), also die vorgeschriebenen Kontrollen elektrischer Installationen, und Gutachten für Streit oder Gericht. Ob und wie Ihre Versicherung die Ergebnisse berücksichtigt, entscheidet die Versicherung.
So läuft eine Anfrage ab
- Sie rufen an oder senden uns Ihr Anliegen: Ort, Anlage, was Sie beobachtet haben.
- Wir melden uns telefonisch oder per E-Mail, so wie Sie es angeben, und klären, was bei Ihrer Anlage sinnvoll ist.
- Sie erhalten ein Angebot. Ein Auftrag entsteht erst, wenn Sie zustimmen.
Wer wir sind, und wer nicht
PV Diagnostik ist ein Angebot der Eno Solar GmbH. Die Eno Solar GmbH installiert, wartet und repariert auch Photovoltaikanlagen; das legen wir offen. Sie können zusätzlich einen anderen Anbieter beauftragen. Wir handeln nicht im Auftrag Ihrer Gebäudeversicherung.
Die EL-Dokumentation vereinbarter Solarmodule bauen wir auf. Sie ist noch nicht buchbar. Pilotinteresse melden
Versicherung und Meldung
Nach Swissolar (Merkblatt Nr. 17, 06/2022) sind Hagelschäden, auch an Solaranlagen, in der Regel durch die Gebäudeversicherung oder durch die private Sach- oder Technische Anlagenversicherung gedeckt. Swissolar nennt als wichtig, dass die Anlage bei der Versicherung angemeldet ist und die Komponenten im Hagelregister aufgeführt sind. Ob und in welchem Umfang Ihr Schaden gedeckt ist, richtet sich nach Ihrem Vertrag und entscheidet Ihre Versicherung.
Die Eigentümerschaft meldet den Schaden und dokumentiert ihn sorgfältig. Beschädigte Module sollte man aufbewahren, bis die Versicherung den Fall abgeschlossen hat.
Kanton Zürich: was die GVZ schreibt
Die Gebäudeversicherung des Kantons Zürich (GVZ) nennt zum Hagelzug vom 28. August 2026 auf ihrer Seite zum Unwetter und in ihren Häufigen Fragen (Version 1.0 vom 25. September 2026) unter anderem:
- Bei Schäden an Solaranlagen sind in jedem Fall Offerten bei einem Handwerksbetrieb einzuholen und mit Schadendokumentation und Schadennummer einzureichen (Seite zum Unwetter).
- EL-Messungen an optisch unbeschädigten Modulen sind ohne vorherige Absprache mit der GVZ nicht gedeckt, wenn keine Beschädigung festgestellt wird (Häufige Fragen, 6.2).
- Ertragsausfälle einer Solaranlage sind nicht versichert (Häufige Fragen, 6.4).
- Die GVZ beauftragt keine externen Firmen mit Schadenschätzungen (Seite zum Unwetter).
- Bei Stockwerkeigentum melden die Eigentümerinnen und Eigentümer im Regelfall an die Verwaltung; diese meldet gesammelt an die GVZ (Häufige Fragen).
- Die GVZ bittet, den Schaden mit Fotos zu dokumentieren, bevor Notmassnahmen eingeleitet oder der Schaden behoben wird, und auf Veränderungen zu verzichten, welche die Schadenabklärung erschweren; ausgenommen sind notwendige Sofortmassnahmen (Seite zum Unwetter).
Das hilft bei der Anfrage
- Postleitzahl und Art des Gebäudes
- Anzahl Module oder Leistung der Anlage, Hersteller des Wechselrichters
- Datum des Hagels und was Sie gesehen haben, zum Beispiel Glasbruch, Einschläge oder einen Ertragsrückgang
- Fotos von einem sicheren Standort aus, nicht vom Dach
- Ihre Versicherung und, falls schon gemeldet, die Schadennummer
- Ertragsdaten Ihrer Anlage, wenn vorhanden
Fragen und Antworten
Muss ich nach jedem Hagel prüfen lassen?
Nach einem starken Hagelgewitter sollte nach Swissolar in jedem Fall eine Sichtkontrolle der Anlage erfolgen. Swissolar schreibt weiter: Werden keine sichtbaren Schäden festgestellt, kann davon ausgegangen werden, dass keine unmittelbar sicherheitsrelevanten Schäden entstanden sind. Nur die schweren Schäden lassen sich jedoch von blossem Auge erkennen; es kann sinnvoll sein, den Ertrag mindestens zwei Jahre lang mit den Vorjahren zu vergleichen und allenfalls Wärmebilder zu erstellen. Melde- und Anspruchsfristen hängen von Ihrer Versicherung und Ihrem Vertrag ab und können kürzer sein als zwei Jahre; klären Sie das möglichst gleich, nicht erst nach der Beobachtungszeit.
Was ist ein Mikroriss, und muss das Modul ersetzt werden?
Mikrorisse sind feine Risse in den Solarzellen, die durch mechanische Einwirkungen wie Hagel entstehen können. Einzelne Mikrorisse führen laut Swissolar selten zu Problemen. Mit Schnee, Wind und Temperaturwechseln können sich Risse mit der Zeit vergrössern; die Leistung kann dann nach ein paar Jahren sinken, ohne dass von blossem Auge Schäden sichtbar gewesen wären. Nicht jeder Riss muss den Austausch eines Solarmoduls bedeuten. Werden grossflächige, elektrisch nicht aktive Bereiche festgestellt, können Module eine Minderleistung aufweisen.
Findet eine Wärmebildkamera Mikrorisse?
Bei intaktem Modulglas können Zellbrüche und Mikrorisse in der Regel nicht mit der Wärmebildkamera erkannt werden. Hotspots treten bei Hagel vor allem zusammen mit sichtbaren Schäden auf (Swissolar).
Zahlt die Versicherung die Prüfung?
Das entscheidet Ihre Versicherung nach Ihrem Vertrag. Bei der GVZ gilt nach den Häufigen Fragen: EL-Messungen an optisch unbeschädigten Modulen sind ohne vorherige Absprache nicht gedeckt, wenn keine Beschädigung festgestellt wird. Sprechen Sie deshalb Untersuchungen vorher mit Ihrer Versicherung ab.
Wer meldet den Schaden bei Stockwerkeigentum?
Die Eigentümerschaft meldet den Schaden. Bei Stockwerkeigentum melden die Eigentümerinnen und Eigentümer im Regelfall an die Verwaltung, die gesammelt an die GVZ meldet (GVZ, Häufige Fragen).
Quellen
- Swissolar, Merkblatt Photovoltaik Nr. 17 «Umgang mit Hagelschäden an Solaranlagen» (06/2022) (PDF), geprüft am 15. Oktober 2026
- Swissolar und EnergieSchweiz, Leitfaden Betriebsführung Photovoltaik (08/2019) (PDF), Abschnitt 4.11, geprüft am 15. Oktober 2026
- Gebäudeversicherung des Kantons Zürich (GVZ), Seite zum Unwetter vom 28.08.2026 und Häufige Fragen zum Massenschadenereignis (Version 1.0 vom 25.09.2026) (PDF), geprüft am 15. Oktober 2026